Barrierefreiheitserklärung
Stand: 23.06.2025
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.burgimspreewald.de. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Internetseiten.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Amt Burg (Spreewald) ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. www.burgimspreewald.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Das Grundsystem der Webseite beachtet die Richtlinien der BITV und WCAG.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Videos: Unsere Videos haben derzeit keine Untertitel.
- PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechend den Vorgaben der Barrierefreiheit.
- Fotos: Nicht alle Fotos sind mit Alt-Texten versehen. Wir arbeiten derzeit daran, alle Fotos und andere Medien mit Alternativtexten zu hinterlegen.
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut.
Das Amt Burg (Spreewald) arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 035603-750160
E-Mail: info@burgimspreewald.de
Firmenanschrift: Amt Burg (Spreewald), Amt für Tourismus, Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden.
Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.