Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
(Stand 05.01.2021)
Lockdown bis 31.01.2021 verlängert
Das Kabinett hat sich aufgrund des Infektionsgeschehens in Deutschland auf eine Verlängerung bzw. auf einen bundesweiten Lockdown bis 31.01.2021 geeinigt.
Ziel der Corona-Maßnahmen ist, dass die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen den Grenzwert von 50 pro 100.000 Einwohner wieder unterschreitet. Nur so kann eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter gewährleistet und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Kontakte so gut es geht beschränken
- strengere Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt und max. 1 weitere Person aus einem anderen Haushalt
- Bei 7-Tage Inzidenz über 200: 15km Bewegungsradius um Wohnort
- Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 und 05.00 Uhr des nächsten Tages, außer ein triftiger Grund liegt vor
- Betreten des öffentlichen Raumes nur aus triftigem Grund
- Gaststätten, Kneipen und Bars bleiben geschlossen, Abholdienste und Take Away sind erlaubt
- Keine Beherbergung von Touristen erlaubt, nur Geschäftsreisende oder Reisende aus notwendigen Gründen. Keine Verpflegung in der Unterkunft, Speisen nur zum Mitnehmen oder auf dem Zimmer.
- Keine touristischen Freizeitangebote wie Ortsrundgänge, Ortsrundfahrten, Kahnfahrten, Kutschfahrten
- Keine Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter
- Tagungen, Seminare bzw. Veranstaltungen mit wissenschaftlichen, unterrichtenden, geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Charakter sind in geschlossenen Räumen mit max. 50 zeitgleich Anwesenden erlaubt.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Frisöre, Massagen sind untersagt. Physiotherapiebehandlungen bleiben erlaubt.
Grundsätzlich gilt: Abstand halten - Hygieneregeln beachten - Mund-Nasen-Bedeckung tragen - richtig Lüften
- Einfache Hygieneregeln
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung u.a. bei der Nutzung ÖPNV, bei Stadtrundfahrten und vergleichbaren touristischen Angeboten im geschlossenen Innenbereich.
weitere hilfreiche Links
- Deutscher Tourismusverband: Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften
- DEHOGA: Handlungsempfehlungen zur Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe
- IHK Cottbus: Leitfaden zum Wiedereintritt in der Gastronomie
- Tourismusnetzwerk Brandenburg: Orientierungshilfen der Verbände und Organisationen im Deutschlandtourismus