Informationen zum Coronavirus für touristische Partner
Liebe touristische Partner,
touristische Reisen nach Burg im Spreewald sind wieder weitestgehend uneingeschränkt möglich.
Basismaßnahmen seit dem 3. April 2022
Die Landesregierung Brandenburg hat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen.
Die wichtigsten Informationen für den Aufenthalt in Brandenburg:
Für Übernachtungen und Gastronomiebesuche gibt es in Brandenburg auf Grundlage der Basismaßnahmenverordnung keine Einschränkungen mehr. Allerdings haben Sie als touristische und gastronomische Anbieter über Ihr Hausrecht die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen festzulegen.
In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen davon sind lediglich
- Kinder unter 6 Jahren,
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
- Personen, denen die Verwendung einer FFP2-Maske, OP-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen,
- Personal, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer OP-Maske verringert wird.
Alle weiteren Maßnahmen sind aufgehoben.